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von: dumm_da_gut_in_mathe01.01.2008, 17:45
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Sehr geehrte öffentliche Gemeinde!

völlig hilflos wende ich mich an Euch, obwohl mir klar ist, das Ihr hierbei nicht helfen könnt. Ich bezwecke hiermit nur, das ich eine sehr breite Öffentlichkeit mit meinen nativen Erfahrungen mit der sächsischen Justiz informiere, wo es nach meiner Meinung um ein Justizskandal gehen dürfte, da meine Mutter verurteilt wurde in einer Sache, welche bei gründlicher Aufarbeitung ihre Unschuld erwiesen hätte. Wir hatten schon alle Rechtsmittel eingelegt (Berufung, Beschwerde, Revision). Alle Rechtsmittel wurden deswegen abgelehnt, weil das Gesetz keine Klärung in der Sache für rechtmäßig ansah, sondern es nur darum ging, das meiner Mutter zuzurechnen war, das sie verspätet zur Hauptverhandlung erschien.

Um sich ein Bild über den Vorfall zu machen, gebe ich Euch in Kopie meine Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem ich auch Datenschutzgründen Namen und Adressen unkenntlich mache.

Was sagt Ihr dazu? Bitte habt Verständnis, das mir der Hinweis nicht weiterhilft, das nur ein Anwalt helfen kann. Mein Anwalt wird ein Schreiben aufsetzen, mehr kann er nicht machen, zudem können wir aufgrund unserer wirtschaftlichen Situation keine großen finanziellen Risiken eingehen.


Anlage:


Hans Mustermann xx.xx.2007
Musterstrasse 1
01234 Musterhausen



Staatsanwaltschaft Musterstadt
Bearbeiterin: Frau Muster
Musterweg 1

01234 Musterhausen




Ihr Aktenzeichen: 123 VRs 123 Js 123/03
In der Sache gegen meine Mutter: Eva Mustermann
Antrag auf Absehen einer Vollstreckung, ersatzweise Vollstreckungsaufschub


Sehr geehrte Frau Muster,

mir ist der Inhalt Ihres Schreibens vom xx.xx.2007 zur Kenntnis gelangt.

Ich als Sohn von Frau Mustermann, Herr Mustermann, geb. am 01.01.1900 in Musterhausen, Anschrift siehe oben, möchte hierbei nochmals betonen, das dass betreffende Strafverfahren abgetrennt war und im vorangegangenen Strafverfahren gegen mich, sowohl Richter, wie auch Schöffen und Staatsanwaltschaft einstimmig zu der Überzeugung kamen, das der Betrugsvorwurf alleinig auf mich Hans Mustermann zurückzuführen ist. Ein späterer Anruf bei meinem Strafrichter Herrn Musterberg, ließ mich bemerken, das er die Verurteilung gegen meine Mutter mit Bedauern aufnahm, auch wenn er mir mitteilen musste, das es ihm untersagt ist, eine richterliche Unabhängigkeit anzugreifen und daher diese Entscheidung zu kommentieren. Die Unschuld meiner Mutter geht sowohl aus dem Verhandlungsprotokoll, wie auch der Urteilsbegründung in meiner Strafsache hervor. Trotz, das ich bereits mehrere gleichartige Betrugssachen zuvor verübte, bei welchen ich auch wegen besonderer Schwere verurteilt wurde, erfolgte in dieser Sache eine Verurteilung gegen mich wegen einfachem Betrug. Meine Mutter ist unschuldig! Da die Gerichte in dieser Sache keine Kooperation verübten, war der Strafbefehl aufgrund oberflächlichen Indizien erfolgt. Die Verurteilung im Strafbefehl erfolgte nur deshalb, weil sich herausstellte, das der Schaden an der Stoßstange des PKW´s meiner Mutter unplausibel mit der Schadenschilderung ist, das ich mit der Anhängekupplung oder Stoßstange eines Ford Sierra auffuhr. Das die Schadenshöhe 2 oder 3 cm abweicht, kann meiner Mutter natürlich nicht als Betrug angelastet werden, da Sie tatsächlich einen Schaden an der Stoßstange hatte, welchen sie vorher nicht kannte und auf meine Unfallschilderungsangaben vertraute.

Ich Hans Mustermann hatte die Planung, anstatt einer neuen Stoßstange mit Lackierung und hohen Lackierkosten augrund der üblichen hohen Stundenlöhne lt. Kostenvoranschlag, stattdessen im Bekanntenkreis sehr preiswert mit Spachteln/Lackieren den Schaden beheben zu lassen um mir dann einen großen finanziellen Vorteil zu sichern.

Nachdem meine Mutter Widerspruch gegen den erfolgten Strafbefehl einlegte und aufgrund Ihnen vorliegender Begründungen verspätet zur Hauptverhandlung erschien, wurde der Strafbefehl in Abwesenheit meiner Mutter für rechtskräftig erklärt.

Meine Mutter hat nunmehr die einzige rechtliche Möglichkeit, auf Grundlage des § 359, Absatz 5 StPO, ein Wideraufnahmeverfahren zu beantragen, welches aufgrund formeller Begründungen abgelehnt wurde (meine Mutter hatte hierbei keinen Anwalt beauftragt, bzw. war nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erschienen). Das erforderliche Anwaltsschreiben eines zugelassen Verteidigers, wird in den nächsten Wochen in Ihrer Geschäftsstelle eingehen. Da meine Mutter zudem eine Petition bei sächsischen Landtag vor ca. einem halben Jahr einlegte, bitte ich darum, das auch ebenfalls diese Petition abgewartet wird. Das Wideraufnahmeverfahren wird demnächst ordnungsgemäß beantragt von: Rechtsanwalt xxxxxxxxx, Musterstrasse 1, 01234 Musterhausen, Telefon: 01234567.
Ich glaube mich zu erinnern, das die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit meiner Mutter vor einigen Monaten schriftlich mitteilte, das von der Vollstreckung der Strafe abgesehen wird. Über diese Vorgehensweise war ich sehr erfreut, da es andernfalls nicht hinnehmbar ist, wenn es sich offenkundig nach genauer Aktenlage herausstellt, das eine unschuldige Person verurteilt wurde und man andernfalls rücksichtslosen Schaden auf eine unschuldige Person ausüben würde. Wenn im Falle einer wissentlichen Verurteilung gegen Unschuldige das Gesetz den Strafbestand der Rechtsbeugung für erfüllt ansieht, dürfte auch im Sinne der Justiz und der Allgemeinheit im Namen des Volkes es eine Selbstverständlichkeit darstellen, das ein nächträglich festgestellter Unschuldige nicht unverhältnismäßig benachteiligt wird und man der Sache daher eine aufschiebende Wirkung zuerkennen lässt.
Da die Geldstrafe auf 1000 Euro festgesetzt wurde und meine Mutter nicht mit Pflichtverteidiger erschien, habe ich die Befürchtung, das unter den zusätzlichen 880,18 Euro die Gerichtskosten fallen, worunter Sachverständigenkosten für nervenärztliche Begutachtung fallen. Da ich Ihnen dies mitteilte, das meine Mutter psychische Probleme hat, diese Mitteilung nach Rechtskraft der Verurteilung erfolgte und meine Mutter niemals zur einer Begutachtung vorgeladen wurde, liegt diese Begutachtung nicht in ihrem Verantwortungsbereich.
Da meine Mutter und Herzschwäche leidet, bitte ich Sie herzlichst darum, vermeidbaren Schaden weitgehend zu verhindern, da es eine Katastrophe darstellen würde, wenn meine Mutter kollabiert und sich später die strafrechtliche Rehabilitierung herausstellt. Ich werde auf alle Fälle dafür meiner Mutter unterstützend zur Seite stehen, das es niemals vorkommt, das im Unwissen der Öffentlichkeit ein ungerechtfertigter Schaden an meiner geliebten Mutter entsteht.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr und bedanke mich ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen an der Aufarbeitung der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Vertrauen:
von: Scurity Team01.01.2008, 18:43
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Das Jahr fängt ja gut an !

Das ist der grösste Schmarren der jemals NICHT verhandelt wurde, in
Sachsen ist alles möglich.
Mein Tipp ; Wende dich an den allseits bekannten Sachsen Paule , hier
im Münchner Forum in Schenkkreis-Angelegenheiten als Ankläger
unterwegs , hat jetzt auch ein neues Spiel erfunden und hier ins Forum
eingestellt.
Wenn sich einer mit Klagen auskennt, ist er es. Er ist schlichtweg DER
Prozesshansel überhaupt.

Da er sich mit nichts auskennt, ist er genau der Richtige, für diese Nichts-
sagende Angelegenheit ihrer Majestät , äh, Mutter.
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von: dumm_da_gut_in_mathe01.01.2008, 18:59
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@scurity Team!

Ich gebe Dir den guten Tipp, das Du schnellstens dieses Forum verlässt, sonst gnade Dir Gott, wenn ich dich unter die Finger bekomme. Ich würde Deinen xxx sehr gern per Elfmeterschuß im Tor verwandeln! Ich hasse Dich! Denkst Du, das ich das Schreiben wegen Unzurechnungsfähigkeit verfasst habe?

Frage selbst mal einen Anwalt, der wird es Dir bestätigen können:

1.) Eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren per Strafbefehl kann durch Indizien erfolgen, wenn der Richter nach Aktenlage eine Schuld für glaubhaft hält.

2.) Sobald man gegen einen Strafbefehl in Widerspruch geh wird erstmals erstinstanzlich eine mündlichen Verhandlung anberaumt. Wenn man in der dann anberaumten Hauptverhandlung nicht oder verspätet erscheint, wird der Widerspruch abgewiesen. Nun hat man das Rechtsmittel der Berufung. Das Verrückte hierbei ist das, das hierbei nicht mehr über die Sache entschieden wird, sondern nur noch darum, ob man für das Nichterscheinen zur Hauptverhandlung eine Verantwortung trägt !!! Darum geht es !!! Wenn man dann eine Unschuld erkennt und die Augen verschließt, sehe ich dies als verantwortungslos an !!!
Vertrauen:
von: dumm_da_gut_in_mathe01.01.2008, 19:45
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@ Scurity Team

Man merkt immer wieder, das dein geistiger Horizont sehr kurz ist.

Ich bin schuldig - Meine Mutter ist unschuldig !!!

Du hast sicher nichts verstanden?

Ich wurde in einem anderen Verfahren wegen x-fachem Versicherungsbetrug zum Nachteil von Autoversicherungen (gemeldete und nie stattgefundene Unfälle zwischen mir und meiner damaligen Freundin/jetzige Ehefrau mittels Kurzzeitkennzeichen bei wechselnden Versicherungen) zu einer 2-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, welche zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Seit 1 Monat habe ich eine reine Weste (Straferlass). Meine Frau war Jugendliche und bekam 8 Monate auf 2 Jahre Bewährung.

Meine Mutter war unschuldig. In einer Sache machte ich mir den Schaden an der Stoßstange meiner Mutter zum Vorteil, welches aus den betreffenden Vorgang ersichtlich ist. Dem Richter war bei Aktenlage klar, das es Betrug ist, er übersah jedoch, das erst ein gründliche Aufarbeitung nach Zeugeneinvernahme eine richtige Klarheit bringt. Der Skandal ist, das im Verfahren meiner Mutter, welches 1 Jahr nach meinem Verfahren stattfand, nicht meine Urteilsakte hinzugezogen wurde. Somit wurde nunmehr meine Mutter durch Oberflächlichkeit für schuldig erklärt. Dies ist ein Skandal!

Bitte lass jetzt Deine Kommentare, ich sage es Dir diesmal freundlich! Vielen Dank!
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von: dumm_da_gut_in_mathe01.01.2008, 19:47
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Hallo Sachsen-Paule!

Ich danke für Deine email. Meine Mutter ist 1945 geboren!

Weitere emails schreibe ich Dir gern persönlich. Vielen Dank!
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von: dumm_da_gut_in_mathe01.01.2008, 19:55
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@ Sachsen-Paule!

1.) Aus meiner Schilderung geht hervor, das ich einen Betrug verübte, welchen ich einräumte und dafür rechtskräftig verurteilt wurde.

2.) Da ich mir in dieser Sache den tatsächlichen Schaden an der Stoßstange meiner Mutter zu nutzte machte, um ihr unterzujubeln - ich sei ihr draufgefahren - welches sich nach Plausibilitätsgutachten als falsch herausstelle, wurde ebenfalls meine Mutter wegen Betrug verurteilt. meiner Mutter traf wegen Unwissenheit aber keine Schuld, dies ging in meiner Strafverhandlung wegen Betrug hervor, hingegen wurde bei der Strafverhandlung meiner Mutter ohne mündliche Hauptverhandlung und ohne Herbeiziehung meiner Strafakte dies nicht berücksichtigt. Eine mündliche Hauptverhandlung wurde aufgrund Widerspruch anberaumt, in welcher meine Mutter verspätet erschien und somit wurde knallhart ihr Widerspruch verworfen und nunmehr rücksichtslos der Strafbefehl für rechtskräftig erklärt.

Ist die Sachlage für Dich nunmehr erklärbar? Meine Frage: Bist Du Jurist? Falls ja in welchem Gebiet? Ich danke Dir ganz herzlich im voraus für Deine email.
Vertrauen:
von: dumm_da_gut_in_mathe02.01.2008, 09:17
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@ Scurity Team

Habe ich chinesisch rückwärts geschrieben oder leidest Du unter neurologischen Erkrankungen?

Ich habe geschrieben:

1.) Ich und meine Ehefrau wurden aufgrund Geständigkeit und Eindeutigkeit der Sachlage rechtskräftig verurteilt, worin wir keine Einwände haben. Zwischen mir und meiner Ehefrau waren zahlreiche Versicherungsbetrüge zum Nachteil von Autoversicherungen.


2.) In einem Punkt hatte ich mir den Schaden an der Stoßstange meiner Mutter zu nutze gemacht, um daraus einen eigenenen finanziellen Nutzen zu ziehen. Meine Mutter war unwissend und unschuldig. In meinem Verfahren, welches von meiner Mutter abgetrennt war und ein Jahr vor dem Strafbefehl (dies ist eine schriftliche Verhandlung anhand der Aktenlage ohne Anwesenheit des Angeklagtem) gegen meiner Mutter erfolgte, wurde die Sache aufgeklärt, woraus hervor ging, das dieser Anklagepunkt nicht gemeinschaftlich sondern einfach war und das ich der alleinige Planer und Begeher dieser Tat war und meine Mutter unschuldig ist. Jedoch war dies nicht die Verhandlung meiner Mutter, sondern meine Verhandlung. In der Verhandlung gegen meine Mutter wäre diese Erkenntnis in einer mündlichen Hauptverhandlung ans Licht gekommen, jedoch wurde die anberaumte Hauptverhandlung verworfen, da meine Mutter verspätete erschien und ist nun somit rechtskräftig verurteilt, trotz das sie unschuldig ist.

Meine Mutter heißt nicht Muster , wohnt nicht auf der Musterstrasse in Musterhausen und ist nicht 1900 geboren. Ich hatte diese Punkte aus Datenschutzgründen abgeändert. meine Mutter ist geboren 1945.
Vertrauen:
von: Struckischreck28.01.2008, 21:28
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Zitat:
dumm_da_gut_in_mathe hat geschrieben


2.) In einem Punkt hatte ich mir den Schaden an der Stoßstange meiner Mutter zu nutze gemacht, um daraus einen eigenenen finanziellen Nutzen zu ziehen. Meine Mutter war unwissend und unschuldig.
Werter Herr,

Ihren Schreiben entnehme ich folgende Informationen:

Sie und Ihre Ehefrau haben Versicherungsbetrug begangen und wurden dafür verurteilt.

Es gab einen Schaden an einem PKW Ihrer Mutter, den Sie ebenfalls zum Versicherungsbetrug genutzt haben und dafür auch verurteilt wurden.

Genau da, fürchte ich, liegt der Grund für die Anklage gegen Ihre Mutter, da sie als Halterin und ggf. Fahrerin des beschädigten PKWs gegenüber der Versicherungsgesellschaft Angaben zum Schaden machen musste. Das heißt, sie hat mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schadenformular unterschrieben. Ob sie das wissentlich getan hat oder nur etwas unterschrieben hat, was Sie ihr vorgelegt haben, ist unerheblich. Wenn Sie also die falschen Angaben unterschrieben hat, die für einen Versicherungsbetrug oder den Versuch verwendet wurden, dann hat sie sich zumindest der Beihilfe zum Versicherungsbetrug schuldig gemacht. Und dafür wird sie wahrscheinlich angeklagt.

Vielleicht bekommt sie mildernde Umstände, aber eine Verurteilung wird sich wohl nicht umgehen lassen. Ein Justizskandal ist es jedenfalls nicht.

Struckischreck
von: Jopi (Gast)29.01.2008, 16:53
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Dabei muss man bedenken, dass die Mutter schon so alt wie Johannes Heesters ist.
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von: IBins31.01.2008, 17:11
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Ist das hier ein Kuchenthread, weil du Krümel dich drin rumtreibst?
Vertrauen:
von: IBins02.02.2008, 11:55
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Schön, dass du dich jetzt mit deinem Geistesniveau als Nick outest.
Vertrauen:
von: Opfer29.01.2009, 22:11
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Es gibt ein Forum, das heißt : 123recht.net - einfach mal bei Google eingeben ;o)
Vielleicht kann man in diesem Fall dort besser helfen. Es gibt in diesem Forum Leute, die sich sehr gut in Sachen Strafrecht auskennen. Hoffe mal, dass ich etwas helfen konnte.
MfG Opfer

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